AGB

Allgemeine Reisebedingungen von Vividus-Reisen

Allgemeine Reisebedingungen von Vividus-Reisen
1. Reiseanmeldung, Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde („Kunde“ / „Sie“) dem Reiseveranstalter Vividus-Reisen („Vividus“ / „wir“) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reisebeschreibung zur betreffenden Reise und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder durch E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Unsere Annahme bestätigen wir Ihnen mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Schriftform), etwa per E-Mail, und übersenden den Sicherungsschein. Durch die dem Sicherungsschein zugrunde liegende Insolvenzversicherung sind Ihre Zahlungen gegen Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie es innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen.
1.3 Falls der Reisende die Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält, muss er Vividus umgehend benachrichtigen.
2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 25 Tage vor Reiseantritt fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus den in Ziffer 6.1 genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.2 Leisten Sie den fälligen Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2 orientieren.
3. Leistungen
Für den Umfang unserer vertraglich vereinbarten Leistungen sind unsere Leistungs-beschreibungen zur jeweiligen Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an Sie maßgebend.
4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Vividus behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Vividus den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Vividus zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Vividus führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Vividus zu erstatten. Vividus darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 Vividus behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). Vividus hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Vividus sie nicht einseitig vornehmen. Vividus kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Vividus bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Vividus die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. Vividus kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Vividus bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 Vividus kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Vividus den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von Vividus nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Vividus infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Vividus unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
5. Rücktritt des Kunden von der Reise, Umbuchung, Ersatzperson, vorzeitige Abreise
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Empfehlenswert ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung. Wir können Ihnen eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so können wir eine Entschädigung fordern. Dazu haben wir die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von uns und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
bis 45. Tag vor Reisebeginn: 10 %
ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %
ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 %
ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 70 %
ab Anreisetag / bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises.

In jedem Fall bleibt es Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.
5.3 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Ihren Wunsch noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Beförderungsklasse), sind wir berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 29,00 pro Umbuchungsvorgang zu erheben. Sie können jederzeit nachweisen, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Änderungswünsche, die später als 45 Tage vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß 5.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Ist die Umbuchung erforderlich, weil wir unseren vorvertraglichen Informationspflichten nicht nachgekommen sind, so ist die Umbuchung kostenfrei.
5.4 Sie können innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt Ihrer eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Vividus kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften Sie und der Kunde gegenüber Vividus als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Vividus darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.
5.5 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die wir Ihnen ordnungsgemäß angeboten haben, infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen, die allein Sie zu vertreten haben, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Wir werden uns ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht bei den Leistungsträgern um Erstattung von ersparten Aufwendungen bemühen.
6. Rücktritt und Kündigung durch Vividus
6.1 Vividus kann bis 25 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteil-nehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Information (z. B. der Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert und den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und wenn sie in der Reisebestätigung diese Zahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angegeben hat. Gleichermaßen kann Vividus vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Vividus hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
6.2 Tritt Vividus nach 6.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Vividus, zurückerstattet.
6.3 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertrags-verhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, können wir ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Kündigen wir den Vertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparte Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die wir aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Vividus für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
8. Pass- und Visumserfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
8.1 Wir informieren Sie über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Bei Ihrer Anfrage oder Buchung fragen wir Sie stets nach Ihrer Nationalität, so dass wir Sie über die entsprechenden Einreisebestimmungen informieren können.
8.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung
9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Vividus oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Vividus infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Vividus den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Vividus kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Vividus die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Vividus Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Vividus innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Vividus verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Vividus hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Vividus auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von Vividus zu erstatten. Vividus ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen Vividus zur Last.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10. Körperliche Anforderungen
Die Zeitangaben bei Wanderungen und Radtouren erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden. Der Kunde muss selbst überprüfen, ob er den körperlichen Anforderungen gewachsen ist und notfalls vor Antritt der Wanderung oder Radtour ärztlichen Rat dazu einholen, ob er an der Reise unter körperlichen Aspekten teilnehmen kann.
11. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. Vividus hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info(at)vividus-reisen.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info(at)vividus-reisen.de kann der Gast auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen
12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Vividus ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Teilnehmer über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht / stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter oder Vermittler diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Der Reiseveranstalter oder Vermittler muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste der Airlines, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und und in unseren Geschäftsräumen einsehbar.
13. Schlussbestimmungen und Hinweise
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen uns und Ihnen als Kunden findet nur deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
13.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Vividus nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht
14. Reiseveranstalter
Vividus-Reisen
Violeta Wiblinger
Neckarstr. 66
D – 72160 Horb a.N.
Telefon: +49 (0)174 7045412
E-Mail: info(at)vividus-reisen.de

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE329348755
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Generali Versicherungen, Adenauerring 7, 81737 München; räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 13.2).

Wanderreisen

Entdecken Sie mit uns zu Fuß atemberaubende Insel- und Bergwelten, arkadische Landschaften, stille Wälder und Seen. Erleben Sie andere Länder unverfälscht und authentisch. Neben bewährten Wanderungen in kleinen Gruppen mit festen Terminen, bieten wir auch die immer beliebter werdenden Individualwanderungen an. Wir freuen uns, Sie dabei zu begleiten.

Kulturreisen

Neben unserem Rad- und Wanderprogramm bieten wir Kultur- und kulinarische Entdeckungsreisen in die verschiedensten Destinationen an. Dabei stehen ’Land und Leute’ im Vordergrund. Neben der Besichtigung der wichtigsten Sehenswürdigkeiten werfen wir einen Blick auf das aktuelle Kunstleben oder setzen einen Akzent auf traditionelles Handwerk.